Künstlersozialkasse: Was Sie unbedingt wissen sollten
Künstlersozialabgabe? Das betrifft mich und mein Unternehmen nicht! Was soll das überhaupt sein und warum soll ich etwas zahlen? Ich habe doch überhaupt nichts mit Kunst und Künstlern zu tun. Und überhaupt: wie viel soll ich denn zahlen und auf welcher Grundlage?
Die Unwissenheit zum Thema Künstlersozialabgabe ist groß. Das merken wir immer wieder in unserem Berufsalltag, gerade zu Beginn des neuen Jahres. Denn bis zum 31. März 2018 müssen abgabepflichtige Unternehmen eine Jahresmeldung über die gezahlten Entgelte abgeben. Dabei kann schon mit der Beauftragung einer Werbeagentur oder eines Webdesigners eine Künstlersozialabgabe fällig werden. Und spätestens der Betriebsprüfer zur Rentenversicherung kann hier Fehler aufdecken.
Was ist überhaupt die Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialkasse (KSK) soll Sorge dafür tragen, dass selbstständige Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen, wie Arbeitnehmer. Die Finanzierung dieser Künstlersozialversicherung erfolgt zur Hälfte durch Beiträge der selbstständigen Künstler und Publizisten. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und der Künstlersozialabgabe für Unternehmen (30%) zusammen.
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Abgabepflicht zur KSK ergibt sich nicht, wie vielleicht anzunehmen, ausschließlich aus der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens. Klar, grundsätzlich müssen alle Unternehmen eine Künstlersozialabgabe entrichten, die künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, wie zum Beispiel Werbeagenturen, Verlage oder Kunsthändler. Aber auch Unternehmen, die für eigene Zwecke Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und Aufträge an selbstständige Künstler bzw. Publizisten erteilen, sind abgabepflichtig. Dazu kann die Erstellung von Werbebroschüren genauso gehören wie die Gestaltung einer Homepage.
Wichtig: Unternehmen müssen keine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn sie eine Unternehmergesellschaft, KG, OHG, GmbH, Ltd. oder AG beauftragen.
Wie hoch ist der Beitragssatz?
Der Abgabesatz 2018 beträg 4,2 % und wird auf alle Entgelte berechnet, die Sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen. Dazu gehören auch Ersatzaufwendungen und Nebenleistungen des Künstlers bzw. Publizisten, wie bspw. Fracht- und Portokosten. Nicht einbezogen werden hingegen die Umsatzsteuer und steuerfreie Aufwandsentschädigungen wie Reisekosten.
Wie wir von KellundFeltes helfen können
Im Rahmen Ihrer Buchhaltung prüfen wir monatlich bzw. quartalsweise, die in Frage kommenden Rechnungen und nehmen bereits eine Kopie der Belege zu unseren Akten. Am Jahresende prüfen wir für Sie die Unterlagen und erstellen den Meldebogen zur KSK. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!